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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Vertragsgegenstand

Die Strandschicht VPA UG („Strandschicht“) erbringt Assistenzdienstleistungen per Telefon und Internet. Diese Bedingungen bilden gemeinsam mit der Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen den Dienstleistungsvertrag, der die Nutzung der Dienste von Strandschicht durch den Kunden regelt.

2. Leistungen von Strandschicht

2.1. Strandschicht erbringt im Rahmen der Einzelverträge die darin vom Kunden ausgewählten Leistungen. Die Leistungen von Strandschicht umfassen dabei:

2.2. Die Leistungen werden von Strandschicht ausschließlich über Internet und Telefon erbracht.

2.3. Strandschicht kann Dritte (z.B. Subunternehmer, freie Mitarbeiter) zur Leistungserbringung einsetzen.

3. Einzelaufträge/Stundenpaket

Strandschicht wird mit dem Kunden jeweils Einzelverträge für konkrete Anfragen oder einen Vertrag über die kontinuierliche Erbringung von Dienstleistungen (“Stundenpaket”) abschließen. Der jeweilige Vertrag kommt durch die Anfrage, welche mit der Bestätigung durch Strandschicht an den Kunden verschickt wird, zustande. Im Rahmen des Stundenpakets kann sich der Kunde für eine feste monatliche Anzahl von Stunden entscheiden.

Im Rahmen der Einzelanfragen hat der Kunde die Möglichkeit, ohne Buchung einer bestimmten monatlichen Stundenzahl einzelne Stunden zu buchen (“flexibler Tarif” oder “Premiunstunden“).

Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des gewählten Tarifs durch Strandschicht zustande. Dies gilt ebenfalls bei einem Wechsel von einem Tarif auf einen anderen oder bei einem Wechsel von einem Stundenpaket auf ein anderes.

4. Leistungsabgrenzung

Nicht zu den vertraglichen Leistungen von Strandschicht zählen alle nicht unter Ziff. 2 oder in den Einzelverträgen genannten, aber insbesondere folgende Leistungen, die jedoch gesondert schriftlich vereinbart werden können:

Erbringt Strandschicht auf Wunsch eines Kunden solche Leistungen, gelten – sofern nichts anderes vereinbart ist – die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bezüglich der Vergütung die jeweils gültigen Preise von Strandschicht oder die in diesem Zusammenhang individuell mitgeteilten Preise, die dem Kunden jeweils zuvor mitgeteilt werden.

5. Mitwirkungspflichten

5.1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von Strandschicht maßgeblich von der vollständigen und rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden abhängen.

5.2. Der Kunde stellt sicher, dass die im Einzelvertrag aufgeführten sowie alle sonstigen für die Durchführung der Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbracht werden (z.B. Bereitstellung der notwendigen Informationen, Mitteilung der gewünschten Durchführungszeitpunkte, Übermittlung der notwendigen Kontaktdaten, Bereitstellung der erforderlichen Daten und Informationen über die gewünschten Ziele).

5.3. Mitwirkungspflichten sind die wesentlichen Pflichten des Kunden. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, ist Strandschicht von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistung befreit, soweit die Erbringung der Leistung durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten unmöglich ist oder soweit Teilleistungen nicht möglich sind. Mehraufwendungen und -kosten, die Strandschicht durch Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

6. Laufzeit, Änderung und Kündigung der Stundenpakete

6.1. Stundenpakete mit weniger als 120h pro Monat:

Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat. Sie verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

6.2. Stundenpakete mit mindestens 120h pro Monat:

Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Monate. Sie verlängert sich jeweils um zwei Monate, wenn nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt wird.

6.3. Bei gebuchten Tarifen ohne Paketbindung behält sich Strandschicht im Falle einer Stundenerhöhung auf über 120 Stunden im Monat vor die zu leistende Stundenanzahl nach Verfügbarkeit anzupassen.

6.4. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

7. Vergütung, Zahlungsmodalitäten

7.1. Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

7.2. Soweit ein Stundenpaket vereinbart ist, gelten die entsprechenden Preise. Das Kontingent eines Pakets muss jeweils in einem Kalendermonat aufgebraucht werden. Hat der Kunde am Ende des Monats nicht alle Stunden beansprucht, verfallen diese. Der vereinbarte Preis ist dennoch vollständig zu erstatten.

7.3. Sofern im Rahmen der Beauftragung Anrufe in Mobilfunknetze oder von insgesamt mehr als 60 Minuten ins deutsche Festnetz erforderlich werden, wird Strandschicht dem Kunden die hierfür entstandenen Kosten zusätzlich in Rechnung stellen.

7.4. Die Vergütung für Dienstleistungen wird bei Stundenpaketen monatlich, bei Einzelaufträgen nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.

7.5. Die Rechnungen sind entsprechend der bestätigten Auswahl per Vorauszahlung oder Lastschrift oder per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.

7.6. Sämtliche Beträge verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Entstehens gültigen Umsatzsteuer.

7.7. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als dass Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Haftung

8.1. Strandschicht haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und nicht für grobe Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, insbesondere die Pflicht zur rechtzeitigen, mangelfreien Leistung. Haftet Strandschicht nach Satz 1 dem Grund nach auf Schadensersatz, ist diese Haftung auf die vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt.

8.2. Strandschicht haftet jedoch nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparung, Produktionsausfall, entgangene Nutzungen.

8.3. Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung für Vorsatz, garantierte Beschaffenheit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Datenschutz/Vertraulichkeit

9.1. Der Kunde wird Strandschicht über besondere Erfordernisse des Datenschutzes und der Geheimhaltung informieren. Die allgemeinen rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes sind den Parteien bekannt und werden von diesen beachtet und eingehalten. Sofern nicht abweichend vereinbart, wird der Kunde Strandschicht keine schutzwürdigen Daten und Informationen zugänglich machen.

9.2. Der Kunde bestätigt mit der Übersendung von Daten an Strandschicht, dass die Daten zum vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen und dass alle hierfür erforderlichen Einwilligungen eingeholt wurden.

9.3. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vertraulich behandelt. Sonstige vertrauliche Informationen wird Strandschicht, sofern die Informationen entsprechend gekennzeichnet sind, vertraulich behandeln.

10. Abwerbeverbot

10.1. „Abwerben“ ist jedes unmittelbare oder mittelbare (z.B. durch Dritte wie insbesondere Headhunter, Personalvermittler, derzeitige oder frühere Mitarbeiter von Strandschicht) Verleiten des Mitarbeiters zum Wechsel zum Kunden, also zur Beendigung seiner Tätigkeit bei Strandschicht und Aufnahme einer Tätigkeit (als Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter oder Berater) für den Kunden.

10.2. Der Kunde wird während der Vertragslaufzeit keinen Mitarbeiter von Strandschicht abwerben. Bei einem Wechsel eines Mitarbeiters von Strandschicht zum Kunden innerhalb oder unmittelbar nach Ende der Vertragslaufzeit wird widerleglich vermutet, dass eine Abwerbung durch den Kunden während der Vertragslaufzeit vorliegt.

10.3. In jedem Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung durch den Kunden bleibt die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, vorbehalten.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 13 BGB, gilt deutsches Recht und ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Strandschicht. Strandschicht ist in diesem Fall aber auch berechtigt, Ansprüche am Sitz des Kunden geltend zu machen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Strandschicht VPA UG (haftungsbeschränkt)
Berghausen 2
58339 Breckerfeld

E-Mail: info@strandschicht.de
Telefon: 030 – 60 98 93 79
Fax: 030 – 60 98 93 67

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

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